AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN KARTENVERKAUF BEI EIGENVERANSTALTUNGEN

Eintrittskarten

Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich auch beim Verkauf von Einzelkarten im Namen und für Rechnung von Fremdveranstaltern. In einzelnen Punkten – insbesondere bei Ermäßigungen – können Fremdveranstalter auch abweichende Regelungen vorgeben. Anspruch auf reservierte Eintrittskarten zur Abholung an der Tages-/ Abendkasse erlöschen 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.

1. PREISE

Für einzelne Veranstaltungen der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie gGmbH gelten unterschiedliche Preise. Der auf der Eintrittskarte ausgedruckte Gesamtpreis ist verbindlich. Bei Kartenversand wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

2. ERMÄSSIGUNGEN

Bei einzelnen Veranstaltungen werden Ermäßigungen gewährt. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist bei Kauf der Karte und beim Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Kann keine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt werden, ist an der Abendkasse der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.

3. RÜCKGABE UND UMTAUSCH

Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Für verlorene Karten kann kein Ersatz gewährt werden. Der Besitzer einer Karte gilt als rechtmäßiger Inhaber.

4. VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN

Programm- oder Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und bedingen keinen Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, kann die Mitteldeutschen Kammerphilharmonie gGmbH keine Haftung übernehmen. Auswärtigen Besuchern wird daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor der Anreise kurzfristig telefonisch bestätigen zu lassen.

5. SCHWERBEHINDERTE / ROLLSTUHLFAHRER

Schwerbehinderte erhalten bei notwendiger Begleitung freien Eintritt für die Begleitperson. Für Sonderveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.

6. VORVERKAUF

Bei Veranstaltungen, die nicht durch die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie gGmbH, sondern von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, können abweichende VVK-Regelungen gelten.

7. GUTSCHEINE

Gutscheine können ausschließlich gegen Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie gGmbH eingelöst werden. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. Restbeträge werden als Gutschein ausgezahlt.

8. SONSTIGES

Bei großer Nachfrage behält sich die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie gGmbH das Recht vor, je Person maximal vier Karten auszugeben. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Veranstaltungsraumes. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

9. PERSONENBEZOGENE DATEN

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Gebrauch der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie gGmbH gespeichert. Datenmaterial wird Dritten weder verkauft noch kostenfrei überlassen.

10. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Schönebeck.